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Ist ein Dampfgenerator ein Sondergerät? Welche Verfahren gelten für Sondergeräte?

Ein Dampferzeuger ist ein mechanisches Gerät, das Wärmeenergie aus Brennstoffen oder anderen Energiequellen nutzt, um Wasser zu heißem Wasser oder Dampf zu erhitzen. Der Anwendungsbereich des Kessels ist in den einschlägigen Vorschriften festgelegt. Ein Kessel mit einem Wasserinhalt von >30 l ist ein Druckbehälter und stellt in Deutschland eine Sonderausrüstung dar. Da die Gleichstromleitung des Dampferzeugers eine interne Struktur aufweist und der Wasserinhalt <30 l beträgt, unterliegt er keiner einschlägigen technischen Überwachung und ist kein Sondergerät. Dadurch entfallen Installations- und Nutzungskosten.

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Typ 1:Gemäß den einschlägigen Vorschriften handelt es sich bei Kesseln um Geräte, die verschiedene Brennstoffe, Strom oder andere Energiequellen nutzen, um die enthaltene Flüssigkeit auf bestimmte Werte zu erhitzen und Wärmeenergie nach außen abzugeben. Ihr Anwendungsbereich ist definiert als ein Volumen größer oder gleich 30 l (oder ein drucktragender Dampfkessel). Bei normalem Betrieb wird die Wassereinspritzung automatisch gemäß der vom Dampferzeugerkreislaufsystem festgelegten Begrenzungseinrichtung gestoppt, die weniger als 30 Liter beträgt. Dampferzeuger sind keine Kessel im Sinne der einschlägigen Vorschriften.

Zweiter Typ:Gemäß den einschlägigen Vorschriften ist der Dampferzeuger zudem mit einer externen Wasserstandsanzeige ausgestattet. Als Messstandard gilt daher der höchste am Wasserstandsanzeiger sichtbare Wasserstand, der über 30 Liter liegt. Dampferzeuger sind in den einschlägigen Vorschriften spezifizierte Kessel.

Der dritte Typ:Druckbehälter sind gemäß den einschlägigen Vorschriften geschlossene Geräte, die Gas oder Flüssigkeit enthalten und einem bestimmten Druck standhalten. Der Bereich wird als maximaler Betriebsdruck von mindestens 0,1 MPa (Überdruck) angegeben. Druck und Volumen sind feste Behälter und mobile Behälter für Gase, Flüssiggase und Flüssigkeiten, deren maximale Betriebstemperatur mindestens dem Standardsiedepunkt entspricht, mit einem Produkt von mindestens 2,5 MPaL. Dampferzeuger sind in den Vorschriften festgelegte Druckbehälter.

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Sonderausrüstungsvorschriften

Viele Leute denken, dass Dampferzeuger Spezialgeräte sind und Installation, Abnahme, jährliche Inspektion und andere Arbeiten erfordern, aber das ist nicht der Fall. Die einschlägigen Vorschriften legen eindeutig fest, dass diese Verordnung für folgende Geräte nicht geeignet ist:

(1) Formulieren Sie einen Dampfkessel mit normalem Wasserstand und einer Wasserkapazität von weniger als 30 l.
(2) Heißwasserkessel mit einem Nennwasserauslassdruck von weniger als 0,1 MPa oder einer Nennwärmeleistung von weniger als 0,1 MW;
(3) Wärmeaustauschgeräte zur Deckung des Kühlbedarfs von Geräten und Prozessabläufen.

Bei Dampferzeugern liegt das im Allgemeinen angegebene Wasservolumen unter 30 Litern und ist für dieses Verfahren nicht geeignet. Daher kann es nicht als Sonderausrüstung angesehen werden, sodass keine Meldung zur Installation, Abnahme oder jährlichen Inspektion erforderlich ist.


Veröffentlichungszeit: 06.12.2023