A: Kalkablagerungen beeinträchtigen den thermischen Wirkungsgrad des Dampferzeugers erheblich und können in schweren Fällen zu dessen Explosion führen. Um Kalkablagerungen vorzubeugen, ist eine sorgfältige Behandlung des Dampferzeugerwassers erforderlich. Die Anforderungen an die Wasserqualität des Dampferzeugers sind wie folgt:
1. Die Anforderungen an die Wasserqualität für den Betrieb des Dampferzeugers müssen den einschlägigen Bestimmungen der „Wasserqualitätsstandards für industrielle Dampferzeuger“ und „Dampfqualitätsstandards für Wärmekraftwerke und Dampfkraftanlagen“ entsprechen.
2. Das vom Dampferzeuger verwendete Wasser muss durch eine Wasseraufbereitungsanlage aufbereitet werden. Ohne formelle Wasseraufbereitungsmaßnahmen und Wasserqualitätsprüfungen kann der Dampferzeuger nicht in Betrieb genommen werden.
3. Dampferzeuger mit einer Nennverdampfungsleistung von mindestens 1 T/h und Heißwasserdampferzeuger mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 0,7 MW müssen mit Vorrichtungen zur Kesselwasserprobenahme ausgestattet sein. Bei Anforderungen an die Dampfqualität ist zusätzlich eine Dampfprobenahmevorrichtung erforderlich.
4. Die Wasserqualitätsprüfung darf nicht weniger als alle zwei Stunden erfolgen und muss bei Bedarf detailliert dokumentiert werden. Bei auffälligen Ergebnissen der Wasserqualitätsprüfung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und die Anzahl der Prüfungen entsprechend anzupassen.
5. Dampferzeuger mit einer Nennverdampfung von mindestens 6 T/h sollten mit einer Vorrichtung zur Sauerstoffentfernung ausgestattet sein.
6. Wasseraufbereitungsfachkräfte müssen eine technische Schulung absolvieren und die Prüfung bestehen. Erst nach Erhalt der Sicherheitsqualifikationen dürfen sie bestimmte Arbeiten in der Wasseraufbereitung durchführen.
Beitragszeit: 14. Juli 2023