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F: Was soll ich tun, wenn nach dem Anzünden des Gaskessels ein eigenartiger Geruch auftritt?

A:

In dieser Phase achten Unternehmen verstärkt auf die Betriebsspezifikationen von Gaskesseln. Explosionsähnliche Ereignisse und Leckagen treten häufig auf. Um dem stark geförderten Umweltschutzplan gerecht zu werden, ersetzen viele Unternehmen Kerosinkessel durch Gaskessel. Die bei der vollständigen Verbrennung entstehenden Gase sind zwar gesundheitlich unbedenklich, jedoch entsteht während des Verbrennungsprozesses ein eigenartiger Geruch. Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden.

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Warum erzeugt ein Gaskessel nach dem Brennen einen eigenartigen Geruch? Dieses Phänomen wird in der Regel durch Risse in der Gasleitung verursacht, die zu einem gefährlichen Gasleck führen. Sorgfältige Inspektionen der Rohre sind erforderlich, um die Belüftung des Heizraums sicherzustellen und größere Sicherheitsprobleme zu vermeiden. Bei Gaslecks sollten die Rohre umgehend überprüft werden. Bei anhaltendem Geruch handelt es sich grundsätzlich um ein Rohrleck.

In vielen Fällen lecken Gaskessel, meist aufgrund von Funktionsstörungen oder minderwertiger Materialqualität. Dies führt zu Korrosion und Perforation der Rohre, was wiederum zu Undichtigkeiten der Anlage aufgrund mangelhafter Abdichtung führt. Darüber hinaus kann ein längerer Betrieb des Gaskesselbrenners zu einem Ungleichgewicht des Luftverbrennungsverhältnisses, einer veränderten Verbrennung und zu Alterung und Undichtigkeiten der Dichtung führen.

Wenn ein Gaskessel leckt, ändert sich der Druck, es sind starke Luftströmungsgeräusche zu hören, und tragbare Alarme und Monitore geben ungewöhnliche Geräusche von sich. In ernsten Fällen löst der eingebaute Alarm im Gaskessel zusätzlich einen automatischen Alarm aus und schaltet den Abluftventilator automatisch ein. Wird jedoch nicht rechtzeitig reagiert, können Katastrophen wie Kesselexplosionen eintreten.

Um Leckagen am Gaskessel zu vermeiden, ist es eigentlich ganz einfach. Einerseits ist es notwendig, ein Gasleck-Alarmgerät zu installieren und regelmäßig zu überprüfen, damit der Kessel regelmäßig überprüft werden kann. Andererseits ist das Rauchen im Heizraum strengstens verboten. Das Aufstapeln brennbarer Gegenstände und Abfälle sowie das Tragen antistatischer Overalls beim Betreten des Heizraums sind verboten.

Gaskessel müssen mit explosionsgeschützten Geräten wie explosionsgeschützter Beleuchtung und explosionsgeschützten Instrumenten ausgestattet sein. Außerdem müssen am Abzug des Kesselraums explosionsgeschützte Türen installiert werden, um die Betriebssicherheit des Gaskessels vollständig zu gewährleisten.

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Vor dem Zünden des Gaskessels sollten Ofen und Rauchabzug gemäß den Betriebsanweisungen geblasen werden. Die Verbrennungsgeschwindigkeit des Kessels sollte nicht zu hoch eingestellt werden. Andernfalls treten nach dem Abschalten des Kessels Lecks im Ofen und im Rauchabzug auf, wodurch der Brenner nicht mehr automatisch erlischt.


Veröffentlichungszeit: 22. Januar 2024