Ein Dampferzeuger ist im Wesentlichen ein Gerät, das die Wärmeenergie der Brennstoffverbrennung aufnimmt und Wasser mit entsprechenden Parametern in Dampf umwandelt. Der Dampferzeuger besteht im Allgemeinen aus zwei Teilen: einem Topf und einem Ofen. Der Topf dient zur Aufnahme von Wasser. Der Metallbehälter und sein Ofen sind die Teile, in denen der Brennstoff verbrennt. Das Wasser im Topf nimmt die Wärme des im Ofenkörper brennenden Brennstoffs auf und verwandelt sich in Dampf. Das Grundprinzip ist dasselbe wie beim Kochen von Wasser. Der Topf entspricht dem Wasserkocher, der Ofen dem Herd.
Ein Dampfgenerator ist eine Art Energieumwandlungsgerät. Es handelt sich um ein neues, energiesparendes und umweltfreundliches Wärmegerät, das herkömmliche Dampfkessel ersetzt. Im Vergleich zu Dampfkesseln müssen Dampfgeneratoren nicht für die Installation und Inspektion angemeldet werden, sind keine Spezialgeräte und arbeiten stickstoffarm und umweltfreundlich im Einklang mit den nationalen Umweltschutzrichtlinien. Der Schlüssel liegt darin, Gas, Ärger und Geld zu sparen und Dampf in 1–3 Minuten zu erzeugen. Das Funktionsprinzip des Dampfgenerators besteht darin, dass eine andere Energie das Wasser im Dampfgeneratorgehäuse erhitzt, um heißes Wasser oder Dampf zu erzeugen. Mit der anderen Energie ist hier Dampf gemeint. Der Generator wird als Brennstoff und Energie beispielsweise durch die Verbrennung von Gas (Erdgas, Flüssiggas, LNG) usw. verwendet. Diese Verbrennung liefert die benötigte Energie.
Die Aufgabe des Dampferzeugers besteht darin, das Speisewasser durch die Wärmeabgabe bei der Brennstoffverbrennung oder den Wärmeübergang zwischen Hochtemperatur-Rauchgas und Heizfläche zu erhitzen. Dadurch wird das Wasser schließlich in qualifizierten Heißdampf mit hohen Parametern und hoher Qualität umgewandelt. Der Dampferzeuger durchläuft drei Stufen: Vorwärmen, Verdampfen und Überhitzen, bevor er Heißdampf erzeugen kann.
Erläuterung zu „TSG G0001-2012 Kesselsicherheitstechnische Überwachungsvorschriften“ für Dampferzeuger
Hallo liebe Nutzer! Ist für den Betrieb des Kessels eine Kesselnutzungsbescheinigung erforderlich, ist eine jährliche Inspektion erforderlich und benötigen Betreiber für die Arbeit eine Bescheinigung? Unser Unternehmen erklärt diese Frage wie folgt:
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der „TSG G0001-2012 Technische Überwachungsvorschriften für die Kesselsicherheit“: 1.3 lautet der Auszug wie folgt:
Nicht anwendbar:
Diese Regelung gilt nicht für folgende Geräte:
(1) Konstruieren Sie einen Dampfkessel mit normalem Wasserstand und einem Wasservolumen von weniger als 30 l.
(2) Warmwasserkessel mit einem Nennwasserauslassdruck von weniger als 0,1 MPa oder einer Nennwärmeleistung von weniger als 0,1 MW.
1.4 .4 Kessel der Klasse D
(1) Der Dampfkessel P≤0,8 MPa und der normale Wasserstand und das Wasservolumen betragen 30 l ≤ V ≤ 50 l;
(2) Dampf- und Wasser-Mehrzweckkessel, P≤0,04 MPa und Verdampfungsleistung D≤0,5 t/h
13.6 Einsatz von Kesseln der Klasse D
(1) Dampf- und Wasser-Mehrzweckkessel müssen für den Einsatz gemäß den Vorschriften registriert werden, andere Kessel müssen für den Einsatz nicht registriert werden.
Daher kann der Dampfgenerator ohne Inspektion installiert und verwendet werden.
Veröffentlichungszeit: 24. Januar 2024