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Als umweltfreundliche Wärmeenergieumwandlungsanlage haben elektrische Dampferzeuger traditionelle Kohle- und Ölkessel erfolgreich ersetzt. Mit der Expansion der Branche stellt sich für viele die Frage: Gehören elektrisch beheizte Dampferzeuger zu den Druckbehältern?
Der elektrische Heizdampferzeuger nutzt Strom als Energiequelle und wandelt diese über elektrische Heizrohre in Wärmeenergie um. Als Wärmeträgermedium dient organische Wärmeleitung, die den Wärmeträger durch eine Wärmepumpe zirkulieren lässt und die Wärme an Heizgeräte überträgt. Durch die Modernisierung des Steuerungssystems erfüllt der elektrische Heizdampferzeuger die Anforderungen an eine festgelegte Prozesstemperatur und eine hochpräzise Temperaturregelung.
Druckbehälter erfüllen die folgenden Bedingungenns gleichzeitig:
1. Maximaler Arbeitsdruck ≥0,1 MPa (ohne hydrostatischen Druck, siehe unten);
2. Innendurchmesser (nicht-He-förmiger Querschnitt bezieht sich auf seine maximale Größe) ≥ 0,15 m und Volumen ≥ 0,25 m³;
3. Das enthaltene Medium ist ein Gas, ein verflüssigtes Gas oder eine Flüssigkeit mit einer maximalen Betriebstemperatur, die höher oder gleich dem Standardsiedepunkt ist.
Elektrische Heizdampferzeuger gehören zur Kategorie der organischen Wärmeträgeröfen und sind im Katalog der speziellen allgemeinen Ausrüstung aufgeführt. Sie müssen gemäß den sicherheitstechnischen Prüfvorschriften für organische Wärmeträgeröfen geprüft werden. Die Nennleistung des elektrischen Heizdampferzeugers beträgt ≥0,1 MW. Der elektrische Heizdampferzeuger gehört zur Kategorie der organischen Wärmeträgerkessel und ist ein Spezialkessel. Weitere Informationen finden Sie in den technischen Überwachungsvorschriften für Kesselsicherheit TSG0001-2012.
Bei einer elektrischen Leistungsaufnahme <100 kW ist keine Installationsanmeldung erforderlich. Bei einer elektrischen Leistungsaufnahme >100 kW ist eine Installationsanmeldung bei der zuständigen Kesselprüfstelle erforderlich. Erfüllt der elektrische Heizdampferzeuger die Anforderungen an einen organischen Wärmeträgerkessel, gelten folgende Nutzungsbedingungen:
1. Es gehört zum Umfang des Spezialgerätemanagements, gehört jedoch nicht zu den Druckbehältern. Es handelt sich um einen speziellen drucktragenden Kessel.
2. Vor der Durchführung einer Neuinstallation, Änderung oder Wartung muss eine Meldung über die Installation, Wartung und Änderung an das Qualitätsüberwachungsbüro erfolgen und das Registrierungsverfahren muss abgeschlossen sein.
3. Die unterstützenden Dampferzeuger-Rohrleitungen und Dampfleitungen mit einem Durchmesser von DN>25 oder mehr müssen ebenfalls als Rohrleitungen registriert werden;
4. Schweißnähte unterliegen einer zerstörungsfreien Prüfung durch das Pot Inspection Institute.
Daher ist der elektrische Heizdampferzeuger kein Druckbehälter. Obwohl der Kessel grundsätzlich eine Art Druckbehälter sein sollte, wird er in den Vorschriften in eine Kategorie unterteilt, zwei Kategorien von Geräten auf derselben Ebene wie der Druckbehälter.
Veröffentlichungszeit: 12. Oktober 2023